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Nachrichtenartikel zu Kryptowährungen
In einem bahnbrechenden Schritt beendet die Gesetzgebung von Wisconsin die Umsatzsteuer auf Edelmetall-Goldbarren
Mar 23, 2024 at 06:02 am
In einem bahnbrechenden Schritt hat Wisconsin ein Gesetz verabschiedet, das den Verkauf von Edelmetallbarren von der Umsatz- und Nutzungssteuer befreit und ist damit der 43. Bundesstaat, der eine solche Maßnahme erlassen hat. Diese Ausnahme, die für Münzen, Barren, Rundmünzen und Bleche mit einem bestimmten Metallgehalt und einer bestimmten Markierung gilt, wurde am 21. März 2024 von Gouverneur Tony Evers gesetzlich unterzeichnet und tritt am 22. März 2024 in Kraft. Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist ein Beweis für die Zusammenarbeit von Gesetzgebern, Branchenexperten und der National Coin & Bullion Association Wisconsin, die eine entscheidende Rolle bei der Befürwortung dieser wichtigen Ausnahmeregelung für die Edelmetallindustrie gespielt hat.
Wisconsin Eliminates Sales Tax on Precious Metal Bullion in Landmark Move
Wisconsin schafft als bahnbrechender Schritt die Umsatzsteuer auf Edelmetallbarren ab
In a groundbreaking decision that has reverberated throughout economic and numismatic circles, the Wisconsin Legislature has passed a comprehensive sales- and use-tax exemption on the sale of precious metal bullion. This historic legislation, Assembly Bill 29, was signed into law by Governor Tony Evers on March 21, 2024, and is set to take effect on March 22, 2024.
In einer bahnbrechenden Entscheidung, die in Wirtschafts- und Numismatikkreisen Widerhall gefunden hat, hat der Gesetzgeber von Wisconsin eine umfassende Befreiung von der Umsatz- und Gebrauchssteuer für den Verkauf von Edelmetallbarren beschlossen. Dieses historische Gesetz, Assembly Bill 29, wurde am 21. März 2024 von Gouverneur Tony Evers in Kraft gesetzt und soll am 22. März 2024 in Kraft treten.
Wisconsin's bold move has solidified its position as the 43rd state to enact either a full or partial sales tax exemption on the sale of coins, paper money, and precious metal bullion. The exemption encompasses a wide range of precious metal products, including coins, bars, rounds, or sheets containing at least 35 percent gold, silver, copper, platinum, or palladium. The exemption applies to products that are marked with their weight, purity, and content, or that have been minted by a government authority.
Wisconsins mutiger Schritt hat seine Position als 43. Bundesstaat gefestigt, der eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Umsatzsteuer auf den Verkauf von Münzen, Papiergeld und Edelmetallbarren eingeführt hat. Die Ausnahme gilt für eine breite Palette von Edelmetallprodukten, darunter Münzen, Barren, Ronden oder Bleche, die mindestens 35 Prozent Gold, Silber, Kupfer, Platin oder Palladium enthalten. Die Ausnahme gilt für Produkte, die mit Gewicht, Reinheit und Inhalt gekennzeichnet sind oder von einer Regierungsbehörde geprägt wurden.
The passage of this landmark legislation was a result of the tireless efforts of various legislators and stakeholders, including Representative Shae A. Sortwell and the 15 other representatives who introduced AB 29, along with its cosponsors, Senator Duey Stroebel and six other senators. The National Coin & Bullion Association (NCBA) Wisconsin dealer-members Andy Kimmel and Michelle Voecks-Griesbach, alongside NCBA Concerned Collectors Coalition member Clifford Mishler and industry issues advisor Patrick Heller, stood united in their support for the legislation. Their expertise and unwavering advocacy played a pivotal role in its success.
Die Verabschiedung dieses bahnbrechenden Gesetzes war das Ergebnis der unermüdlichen Bemühungen verschiedener Gesetzgeber und Interessenvertreter, darunter des Abgeordneten Shae A. Sortwell und der 15 anderen Abgeordneten, die AB 29 eingeführt haben, sowie seiner Mitunterstützer, Senator Duey Stroebel und sechs weitere Senatoren. Die Händlermitglieder der National Coin & Bullion Association (NCBA) aus Wisconsin, Andy Kimmel und Michelle Voecks-Griesbach, sowie Clifford Mishler, Mitglied der NCBA Concerned Collectors Coalition, und Patrick Heller, Berater für Branchenfragen, unterstützten gemeinsam die Gesetzgebung. Ihr Fachwissen und ihr unerschütterlicher Einsatz spielten eine entscheidende Rolle für den Erfolg.
Wisconsin Statute Section 77.54(71) provides the legal foundation for the exemption, clearly defining "precious metal bullion" and outlining its scope. According to the statute, precious metal bullion includes coins, bars, rounds, or sheets that meet specific criteria regarding metal content and marking. Additionally, the NCBA's interpretation of the statute clarifies that collector coins are included in the exemption.
Abschnitt 77.54(71) des Wisconsin Statute bildet die rechtliche Grundlage für die Ausnahme, indem er „Edelmetallbarren“ klar definiert und seinen Geltungsbereich umreißt. Als Edelmetallbarren gelten laut Gesetz Münzen, Barren, Ronden oder Bleche, die bestimmte Kriterien hinsichtlich Metallgehalt und Kennzeichnung erfüllen. Darüber hinaus stellt die Interpretation des Gesetzes durch die NCBA klar, dass Sammlermünzen von der Ausnahme betroffen sind.
Commenting on the significance of the exemption, NCBA executive director David Crenshaw expressed, "We are elated to see Wisconsin embrace this progressive policy that acknowledges the importance of supporting the precious metals industry. This victory is a testament to the collaborative efforts of our members and partners, and it marks a significant milestone in our community's journey."
NCBA-Geschäftsführer David Crenshaw kommentierte die Bedeutung der Ausnahmeregelung wie folgt: „Wir freuen uns, dass Wisconsin diese fortschrittliche Politik annimmt, die die Bedeutung der Unterstützung der Edelmetallindustrie anerkennt. Dieser Sieg ist ein Beweis für die gemeinsamen Bemühungen unserer Mitglieder und.“ Partner, und es markiert einen bedeutenden Meilenstein auf dem Weg unserer Gemeinschaft.“
The elimination of sales tax on precious metal bullion brings numerous benefits to the Wisconsin economy. It bolsters the state's attractiveness as a hub for precious metal businesses, from dealers and mints to collectors and investors. The exemption is expected to stimulate economic growth, create jobs, and enhance the vitality of the numismatic and precious metal markets in Wisconsin.
Die Abschaffung der Umsatzsteuer auf Edelmetallbarren bringt zahlreiche Vorteile für die Wirtschaft von Wisconsin. Es stärkt die Attraktivität des Staates als Drehscheibe für Edelmetallunternehmen, von Händlern und Münzstätten bis hin zu Sammlern und Investoren. Es wird erwartet, dass die Ausnahme das Wirtschaftswachstum ankurbelt, Arbeitsplätze schafft und die Vitalität der Numismatik- und Edelmetallmärkte in Wisconsin steigert.
Moreover, the tax exemption aligns with Wisconsin's long-standing support for the collection of coins, currency, and precious metals. The state recognizes the cultural, historical, and economic importance of these assets and has consistently sought to foster their growth and preservation.
Darüber hinaus steht die Steuerbefreiung im Einklang mit Wisconsins langjähriger Unterstützung für das Sammeln von Münzen, Bargeld und Edelmetallen. Der Staat erkennt die kulturelle, historische und wirtschaftliche Bedeutung dieser Vermögenswerte an und ist stets bestrebt, deren Wachstum und Erhaltung zu fördern.
The Wisconsin Legislature's decision to exempt precious metal bullion from sales tax is a momentous step that signals a positive direction for the state's economic policy. It aligns with the growing trend towards recognizing the value and economic benefits of precious metals, promoting a thriving and vibrant precious metal ecosystem in Wisconsin.
Die Entscheidung des Gesetzgebers von Wisconsin, Edelmetallbarren von der Umsatzsteuer zu befreien, ist ein bedeutsamer Schritt, der eine positive Richtung für die Wirtschaftspolitik des Staates signalisiert. Es steht im Einklang mit dem wachsenden Trend, den Wert und die wirtschaftlichen Vorteile von Edelmetallen anzuerkennen, und fördert ein florierendes und lebendiges Edelmetall-Ökosystem in Wisconsin.
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