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Nachrichtenartikel zu Kryptowährungen
ITAT stuft Bitcoin als Kapitalvermögen ein, was es ehemaligen Infosys-Mitarbeitern ermöglicht, einen niedrigeren Steuersatz zu zahlen
Dec 21, 2024 at 11:54 am
Dieses Urteil ermöglichte es dem ehemaligen Technikfreak nicht nur, einen niedrigeren Steuersatz zu zahlen, sondern auch eine Steuerbefreiung in Höhe von ₹4,95 Crore gemäß Abschnitt 54F des Einkommensteuergesetzes zu beantragen.
An ex-Infosys employee has won a pivotal case against the Income Tax Department after the Jodhpur Income Tax Appellate Tribunal (ITAT) classified Bitcoin as a capital asset.
Ein ehemaliger Mitarbeiter von Infosys hat einen entscheidenden Fall gegen die Einkommensteuerbehörde gewonnen, nachdem das Jodhpur Income Tax Appellate Tribunal (ITAT) Bitcoin als Kapitalvermögenswert eingestuft hatte.
This ruling not only allowed the former techie to pay a lower tax rate but also claim a whopping Rs 4.95 crore exemption under Section 54F of the Income Tax Act. The case centered around a Bengaluru-based taxpayer who had invested Rs 5 lakh in Bitcoin in FY 2015-16, funded by his salary from Infosys.
Dieses Urteil ermöglichte es dem ehemaligen Technikfreak nicht nur, einen niedrigeren Steuersatz zu zahlen, sondern auch eine satte Befreiung von 4,95 Crore Rupien gemäß Abschnitt 54F des Einkommensteuergesetzes zu beantragen. Der Fall drehte sich um einen in Bengaluru ansässigen Steuerzahler, der im Geschäftsjahr 2015-16 5 Lakh Rupien in Bitcoin investiert hatte, finanziert durch sein Gehalt von Infosys.
Five years later, in FY 2020-21, he sold the cryptocurrency for Rs 6.69 crore and reinvested the gains to purchase a house. However, the Income Tax Department issued a notice, arguing that the gains should be taxed at 30% under the virtual digital asset (VDA) tax regime introduced in 2022.
Fünf Jahre später, im Geschäftsjahr 2020-21, verkaufte er die Kryptowährung für 6,69 Crore Rupien und reinvestierte die Gewinne in den Kauf eines Hauses. Das Einkommensteueramt gab jedoch eine Mitteilung heraus, in der es argumentierte, dass die Gewinne im Rahmen der im Jahr 2022 eingeführten Steuerregelung für virtuelle digitale Vermögenswerte (VDA) mit 30 % besteuert werden sollten.
The ITAT, after reviewing the facts, ruled in favor of the taxpayer, stating that the Bitcoin transaction was conducted before April 1, 2022, when cryptocurrencies were not explicitly defined as VDAs. Instead, the tribunal recognized Bitcoin as a capital asset, allowing the gains to be taxed as long-term capital gains (LTCG) at a reduced rate of 20%.
Das ITAT entschied nach Prüfung der Fakten zugunsten des Steuerzahlers und stellte fest, dass die Bitcoin-Transaktion vor dem 1. April 2022 durchgeführt wurde, als Kryptowährungen nicht ausdrücklich als VDAs definiert wurden. Stattdessen erkannte das Gericht Bitcoin als Kapitalvermögen an, wodurch die Gewinne als langfristige Kapitalgewinne (LTCG) mit einem ermäßigten Satz von 20 % besteuert werden konnten.
“The gain from the sale of cryptocurrency was then reinvested in the purchase of a house. This demonstrates that the assessee’s intention in investing in cryptocurrency was to hold it and earn long-term capital gains,” the ITAT noted.
„Der Gewinn aus dem Verkauf der Kryptowährung wurde dann in den Kauf eines Hauses reinvestiert. Dies zeigt, dass die Absicht des Beurteilten bei der Investition in die Kryptowährung darin bestand, diese zu halten und langfristige Kapitalgewinne zu erzielen“, stellte die ITAT fest.
Consequently, the taxpayer was taxed Rs 33.6 lakh on the net LTCG of Rs 1.68 crore after deductions, including Rs 4.95 crore reinvested under Section 54F.
Folglich musste der Steuerzahler 33,6 Lakh Rupien auf den Netto-LTCG von 1,68 Crore Rupien nach Abzügen besteuern, einschließlich 4,95 Crore Rupien, die gemäß Abschnitt 54F reinvestiert wurden.
This landmark ruling underscores the legal nuances of cryptocurrency taxation in India. Transactions before April 1, 2022, are classified under the pre-existing framework, allowing cryptocurrencies to be treated as capital assets rather than digital assets.
Dieses wegweisende Urteil unterstreicht die rechtlichen Nuancen der Kryptowährungsbesteuerung in Indien. Transaktionen vor dem 1. April 2022 werden nach dem bereits bestehenden Rahmenwerk klassifiziert, wodurch Kryptowährungen als Kapitalanlagen und nicht als digitale Vermögenswerte behandelt werden können.
Tax experts believe this decision sets a significant precedent for similar cases, especially regarding gains reinvested into residential properties.
Steuerexperten glauben, dass diese Entscheidung einen wichtigen Präzedenzfall für ähnliche Fälle darstellt, insbesondere im Hinblick auf die Reinvestition von Gewinnen in Wohnimmobilien.
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