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Nachrichtenartikel zu Kryptowährungen
Das Oberste Gericht von Delhi hebt die Ablehnung der Patentanmeldung durch das IPO auf der Grundlage von Abschnitt 3(k) des Patentgesetzes auf
Dec 18, 2024 at 06:09 pm
Am 12. November 2024 hob der Oberste Gerichtshof von Delhi im Fall Comviva Technologies gegen Assistant Controller of Patents & Designs das indische Patentamt auf
On 12 November 2024, the Delhi High Court set aside the Indian Patent Office (IPO)’s refusal of a patent application based on Section 3(k) of the Patents Act, which relates to a computer program and business method (2024:DHC:8990). The IPO had initially refused the application, which was titled “Methods and Devices for Authentication of an Electronic Payment Card using Electronic Token”, on the grounds that the invention pertained to commercial transactions and offered a secure method for electronic payments, which is a business tool to foster trust between organisations and their customers. According to the IPO, the claims were essentially a set of executable instructions that neither demonstrated technical advancement nor exceeded the conventional interactions between software and hardware. As a result, the invention was excluded on the grounds of being a “computer program per se”. Moreover, the application’s description and claims failed to disclose any technical interaction between the features; the mere presence of technical effect or contribution was insufficient to meet the requirements imposed by Section 3(k) of the Patents Act, which makes “a mathematical or business method or a computer programme per se or algorithms” non-patentable subject matter.
Am 12. November 2024 hob der Oberste Gerichtshof von Delhi die Ablehnung einer Patentanmeldung durch das Indische Patentamt (IPO) auf, die sich auf Abschnitt 3(k) des Patentgesetzes stützte, der sich auf ein Computerprogramm und eine Geschäftsmethode bezieht (2024:DHC). :8990). Das IPO hatte den Antrag mit dem Titel „Methoden und Geräte zur Authentifizierung einer elektronischen Zahlungskarte mithilfe eines elektronischen Tokens“ zunächst mit der Begründung abgelehnt, dass die Erfindung kommerzielle Transaktionen betreffe und eine sichere Methode für elektronische Zahlungen biete, was ein Geschäft sei Instrument zur Förderung des Vertrauens zwischen Organisationen und ihren Kunden. Laut IPO handelte es sich bei den Ansprüchen im Wesentlichen um eine Reihe ausführbarer Anweisungen, die weder technischen Fortschritt zeigten noch über die herkömmlichen Interaktionen zwischen Software und Hardware hinausgingen. Infolgedessen wurde die Erfindung mit der Begründung ausgeschlossen, dass es sich um ein „Computerprogramm an sich“ handele. Darüber hinaus ließen die Beschreibung und die Ansprüche der Anmeldung keine technischen Wechselwirkungen zwischen den Merkmalen erkennen; Das bloße Vorhandensein eines technischen Effekts oder Beitrags reichte nicht aus, um die Anforderungen von Abschnitt 3(k) des Patentgesetzes zu erfüllen, der „eine mathematische oder geschäftliche Methode oder ein Computerprogramm an sich oder Algorithmen“ zum nicht patentierbaren Gegenstand macht.
In an appeal filed before the Delhi High Court, Comviva argued that the invention disclosed a two-step security verification technique and was thus related to the authentication of financial transactions and not a transaction itself. Further, since the application disclosed a technical problem and solution, the invention did not relate to a computer program per se. The court referred to the 2017 Guidelines for Examination of Computer-Related Inventions, which prescribe that an objection related to a business method would be applicable where the activity disclosed in the application pertains to a transaction of goods or services. The court emphasised that the presence of terms such as ‘business’, ‘sales’, ‘transaction’ and ‘payment’ is not enough to conclude that an invention relates to a business method.
In einer beim Delhi High Court eingereichten Berufung argumentierte Comviva, dass die Erfindung eine zweistufige Sicherheitsüberprüfungstechnik offenbarte und sich somit auf die Authentifizierung von Finanztransaktionen und nicht auf eine Transaktion selbst beziehe. Da die Anmeldung außerdem ein technisches Problem und eine technische Lösung offenbarte, bezog sich die Erfindung nicht auf ein Computerprogramm als solches. Das Gericht verwies auf die Richtlinien zur Prüfung computerbezogener Erfindungen von 2017, die vorschreiben, dass ein Einspruch im Zusammenhang mit einer Geschäftsmethode dann anwendbar wäre, wenn die im Antrag offengelegte Tätigkeit eine Transaktion von Waren oder Dienstleistungen betrifft. Das Gericht betonte, dass das Vorhandensein von Begriffen wie „Geschäft“, „Verkauf“, „Transaktion“ und „Zahlung“ nicht ausreicht, um den Schluss zu ziehen, dass eine Erfindung eine Geschäftsmethode betrifft.
Reference was also made to Open TV v The Controller of Patents and Designs, which had discussed the following three-step test for deciding if an application related to a business method (2023:DHC:3305). It considered whether:
Es wurde auch auf das Urteil Open TV gegen The Controller of Patents and Designs verwiesen, in dem der folgende dreistufige Test zur Entscheidung, ob sich eine Anmeldung auf eine Geschäftsmethode bezieht, erörtert wurde (2023:DHC:3305). Es wurde geprüft, ob:
The court analysed the invention and subject matter of the claims in view of this three-step test. It concluded that the invention improves security by eliminating invalid tokens and ensures that only authorised tokens are accepted for conducting transactions. Therefore, the invention did not relate to a business method or financial transaction but rather addressed a technical problem, preventing unauthorised transactions using electronic payment cards. The court also noted that the invention resulted in a technical advancement in contactless payments. After reviewing existing judicial precedents on the issue, the court found that the invention’s subject matter did not relate to a computer program per se.
Das Gericht analysierte die Erfindung und den Gegenstand der Ansprüche im Hinblick auf diesen dreistufigen Test. Es kam zu dem Schluss, dass die Erfindung die Sicherheit verbessert, indem sie ungültige Token eliminiert und sicherstellt, dass nur autorisierte Token für die Durchführung von Transaktionen akzeptiert werden. Daher bezog sich die Erfindung nicht auf eine Geschäftsmethode oder Finanztransaktion, sondern befasste sich vielmehr mit einem technischen Problem, nämlich der Verhinderung unbefugter Transaktionen mithilfe elektronischer Zahlungskarten. Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Erfindung zu einem technischen Fortschritt beim kontaktlosen Bezahlen führte. Nach Prüfung bestehender gerichtlicher Präzedenzfälle zu diesem Thema kam das Gericht zu dem Schluss, dass sich der Erfindungsgegenstand nicht auf ein Computerprogramm an sich beziehe.
Accordingly, it set aside the refusal order and granted the patent, subject to any other objections that may be raised by the IPO in accordance with the Patents Act.
Dementsprechend hob es die Ablehnungsanordnung auf und erteilte das Patent, vorbehaltlich etwaiger anderer Einwände, die das IPO gemäß dem Patentgesetz erheben könnte.
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